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DIe EVENTS DES IFH KÖLN
Präambel
Der ECC CLUB bietet eine exklusive Networking-Plattform und wertvolle Insights für Handel im digitalen Zeitalter. Seine Mitglieder profitieren von kostenfreiem Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen rund um E-Commerce und Cross-Channel, exklusiven Rabatten, Reichweite durch Öffentlichkeitswirksamkeit, dem Austausch mit Experten und Gleichgesinnten sowie vom Einlass bei ausgewählten exklusiven Branchenevents.

§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Vertrag regelt die Teilnahmemöglichkeit am Angebot des ECC CLUB. Das Vertragsverhältnis wird im Folgenden als „Mitgliedschaft“ bezeichnet, auch wenn kein vereinsrechtliches Mitgliedsverhältnis begründet wird. Vielmehr beschränkt sich das Rechtsverhältnis allein auf die Bezugsmöglichkeit bzw. Teilnahmemöglichkeit an den von der IFH KÖLN GmbH durch den Geschäftsbereich ECC KÖLN angebotenen Leistungen. Als ECC CLUB wird nachfolgend das Angebot und die Veranstaltung von sonstigen Leistungen in ihrer Gesamtheit verstanden. Der Antrag zur Erlangung der Teilnahmemöglichkeit (Mitgliedsantrag) ist auszufüllen, zu unterschreiben und an die IFH KÖLN GmbH zurückzusenden.

§ 2 Vertragsparteien, Vertragsschluss
Parteien in diesem Vertrag sind die IFH KÖLN GmbH, Dürener Straße 401b, 50858 KÖLN (nachfolgend IFH KÖLN oder auch ECC KÖLN) sowie der Vertragspartner. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen i.S. v. § 14 BGB. Für Tochter- oder sonstige Konzernunternehmen und/oder Beteiligungen sind jeweils separate Vertragsverhältnisse zu begründen. Die Teilnahme von Verbänden bedarf gesonderten Abreden.
Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Antrag seitens der IFH angenommen wird. Ein Anspruch auf Annahme des Mitgliedsantrags besteht nicht. IFH kann die Annahme des Vertrages von der Übermittlung von Nachweisen zur Identität bzw. dem wirtschaftlich Berechtigten abhängig machen.

§ 3 Leistungsumfang
3.1.
Der Leistungsumfang ist abhängig vom ausgewählten Mitgliedschaftsformat, welches unterschiedliche Vergütungen vorsieht. Es besteht die Möglichkeit der Classic-, Premium- oder Platin (plus) Mitgliedschaft. Diese Angebote sehen unterschiedliche Leistungen beispielsweise zum Zugang zu Informationen, Werbe- und PR-Möglichkeiten, Teilnahme an Veranstaltungen und Vergünstigungen vor, die für die Dauer des jeweiligen Mitgliedschaftsjahres angeboten werden. Das jeweilig geltende Leistungspaket je nach Mitgliedschaftsformat ist einzusehen unter: www.ecc-club.de
Die Leistungen beziehen sich immer auf das aktuelle Kalenderjahr und sind nicht übertragbar.

3.2 Unternehmenspräsentation
Der Vertragspartner erhält die Möglichkeit in Form eines Unternehmensprofils (Logo, Unternehmensbeschreibung, Video-Link, Unternehmensbroschüre, Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Position, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) im Rahmen der Vorgaben des ECC KÖLN auf der Website des ECC KÖLN (www.ecc-club.de) für die Dauer der Mitgliedschaft präsentiert zu werden. Für die Inhalte und die Aktualität der Unternehmenspräsentation ist der Vertragspartner verantwortlich. Er stellt das IFH KÖLN von allen Zahlungsansprüchen Dritter hierzu frei.

3.3 Social-Media-Kanäle und Newsletter
Nach Vertragsabschluss wird die Mitgliedschaft auf den Social-Media-Kanälen des ECC KÖLN bekannt gegeben. Eine Veröffentlichung des Unternehmensprofils erfolgt in der Handel im Fokus-News, dem Newsletter des IFH KÖLN und ECC KÖLN. Wünscht der Vertragspartner dies nicht, so hat er dies dem ECC KÖLN bei dem Antrag auf Mitgliedschaft mitzuteilen.

3.4 Studienzugriff
Der Vertragspartner hat während der Vertragslaufzeit kostenfreien Zugriff auf ausgewählte Studien, die das IFH KÖLN und ECC KÖLN unter seinen Bezeichnungen zum allgemeinen Bezug herausgeben. Die Bezugsmöglichkeit von Kurzstudien, die im Einzelfall auch nur über Partner unter Angabe von Daten bezogen werden können, bleibt davon unberührt.
Die elektronischen Produkte (z. B. Studien) genießen urheberrechtlichen Schutz. Es handelt sich um Werke nach § 2 UrhG.
Soweit nach diesen Regelungen des ECC CLUB Bezugsmöglichkeiten eingeräumt werden, erhält der Bezieher im Zweifel grundsätzlich lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von ihm erworbenen elektronischen Produkten. Die Studien dürfen nicht vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Insbesondere ist zu unseren Produkten auch eine Verbreitung oder das Bereithalten in Intranet-Strukturen ohne eine ergänzende Lizenzierung nicht gestattet. Zitatmöglichkeiten und sonstige Rechte innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts bleiben unberührt.
Als Mitglied erhält der Vertragspartner zudem 20 Prozent Preisnachlass bezogen auf den für den Bezug jeweils geforderten Normalpreis auf alle sonstigen, zum allgemeinen Bezug vorgesehenen Studien des IFH KÖLN und des ECC KÖLN.

3.5 IFH-Event-Kalender
Der Vertragspartner hat während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, Veranstaltungen, die durch ihn (mit-)veranstaltet werden, auf der Website des IFH im Event-Kalender unter www.ifhkoeln.de/eventkalender zu bewerben. Die Inhalte müssen in Form und Länge mit dem IFH abgestimmt und freigegeben werden.

3.6 Newsletter-Anzeigen
Der Vertragspartner erhält auf die regulären Anzeigenpreise für „Handel im Fokus-News“ (Newsletter des IFH KÖLN und ECC KÖLN) 25 Prozent Rabatt. Die Veröffentlichungsart in Form, Länge und Zeitpunkt muss mit dem IFH KÖLN abgestimmt werden.

3.7 ECC FORUM und Netzwerkevent am Vorabend
Als Premium- oder Platin (plus)-Mitglied erhält der Vertragspartner die Berechtigung, kostenfrei mit zwei Personen am zweitägigen ECC FORUM sowie dem jeweiligen Vorabendevent teilzunehmen. Ein entsprechender Gutscheincode für (die jeweils zwei) Tickets wird dem Vertragspartner im Mitgliederbereich sowie per E-Mail an den Ansprechpartner zur Verfügung gestellt. Das Angebot gilt nur so lange der Vorrat reicht.

3.8 Interview
Als Premium- oder Platin (plus)-Mitglied erhält der Vertragspartner die Berechtigung, ein Kurz-Interview zu geben, das auf dem IFH BLOG im dort üblichen Umfang in Textform veröffentlicht wird.

3.9 ECC CLUB-Events
Der Vertragspartner bekommt als Premium- oder Platin (plus)-Mitglied die Möglichkeit, an deutschlandweiten ECC CLUB-Events teilzunehmen. Die ECC CLUB-Events bieten den Teilnehmern die Gelegenheit, neue Impulse zu sammeln, sich mit Experten sowie Gleichgesinnten auszutauschen und ihr Netzwerk zu erweitern. Das Angebot gilt nur so lange der Vorrat reicht.

3.10 BE.INSIDE Premium und Faszination Handel
Als Premium- oder Platin (plus)-Mitglied erhält der Vertragspartner kostenfrei zwei reguläre Händler- und Hersteller-Tickets für die Veranstaltung „BE.INSIDE Premium“. Das Angebot gilt nur so lange der Vorrat reicht.
Als Premium- oder Platin (plus)-Mitglied erhält der Vertragspartner 50 Prozent Rabatt auf reguläre Tickets der Veranstaltung „Faszination Handel“. Das Angebot gilt nur so lange der Vorrat reicht.

3.11 Expertenvortrag
Als Platin (plus)-Mitglied erhält der Vertragspartner die Möglichkeit, wochentags einmal pro Kalenderjahr einen kostenfreien, deutschsprachigen Expertenvortrag (max. 45 Minuten) eines Projektmanagers des ECC KÖLN zu buchen. Der Vertragspartner muss die Reisekosten tragen. Vorträge am Wochenende sowie Vorträge der Bereichsleitung oder der Geschäftsführung sind gegen eine Vergütung möglich.

3.12 ECC CLUB Studie
Als Platin (plus)-Mitglied erhält der Vertragspartner die Möglichkeit, in der jährlich während der Vertragslaufzeit erscheinenden ECC CLUB Studie mit Logo und kurzer Unternehmensbeschreibung (max. 220 Zeichen inkl. Leerzeichen + URL der Website) platziert zu werden. Diese Möglichkeit besteht für Platin (plus)-Mitglieder nur, wenn die Vertragsannahme zum Antrag auf Teilnahme am ECC CLUB vor Fertigstellung des Studienlayouts erfolgt. Die Studie erscheint zweimal jährlich.
Zudem wird dem Platin (plus)-Mitglied die Möglichkeit eingeräumt, die Studie auch zur eigenen Lead-Generierung zu nutzen, indem sie auf einer eigenen Landingpage zum kostenfreien Download angeboten wird. Das Layout und die Inhalte der Landingpage sind mit dem ECC KÖLN abzustimmen.

3.13 Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass das ECC KÖLN Leistungen und Veranstaltungen an denen Teilnahmemöglichkeiten eingeräumt sind, in unverändertem Umfang fortführt. Insbesondere können auch Leistungen erweitert werden oder neue gleichartige Leistungen an die Stelle bisheriger Angebote treten.

§ 4 Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag beginnt mit der Annahme des Vertrages (vgl. § 2). Er läuft jeweils für das Kalenderjahr und verlängert sich ohne Kündigung auf das anschließende Kalenderjahr. Der Vertrag kann von beiden Seiten durch schriftliche Kündigungserklärung mit Wirkung zum 31.12. des Folgejahres nach Eintritt gekündigt werden. Die Kündigung hat gegebenenfalls jeweils für das laufende Jahr bis zum 30. September zu erfolgen. Erfolgt kein Kündigungszugang, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Kalenderjahr. Eine Kündigung in Form einer E-Mail ist dann fristwahrend, wenn sie an die E-Mail-Adresse ecc-club(at)ifhkoeln.de gerichtet ist.
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Vergütung
Die Vergütung, die der Vertragspartner zu leisten hat, richtet sich nach dem jeweiligen Mitgliedschaftsformat. Die jeweils geltenden Mitgliedsbeiträge sind auf der Website (www.ecc-club.de) angegeben und verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die angegebene Vergütung bezieht sich auf das Kalenderjahr. Erfolgt die Begründung des Vertragsverhältnisses (Mitgliedschaft) vor dem 31.12. eines Jahres, ist grundsätzlich der vollständige Beitrag für das gesamte noch laufende Jahr zu leisten. Der ECC CLUB kann Beitragsminderungen für die unterjährige Teilnahmemöglichkeit oder im Rahmen von Sonderaktionen vorsehen.
Die Rechnungsstellung durch das IFH KÖLN erfolgt nach Begründung des Vertragsverhältnisses und der Zahlbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung an das IFH KÖLN fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Ab dem der Begründung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahr erfolgt die Rechnungsstellung jeweils im Januar.
Änderungen der Vergütung beziehen sich jeweils auf das folgende Kalenderjahr und werden entsprechend dem Prozedere in § 8, dort 8.2 – 8.4 angekündigt.

§ 6 Zugangsdaten zum persönlichen Mitgliederbereich
Nach Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner Zugangsdaten zum persönlichen Mitgliederbereich. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.
Im Mitgliederbereich kann der Vertragspartner seine Mitgliedschaft, die damit verbundenen Leistungen sowie aktuelle News für Mitglieder einsehen. Zudem erhält der Vertragspartner im Mitgliederbereich Zugang zu kostenfreien Informationen des ECC CLUB.

§ 7 Rechte der Vertragsparteien
Der Vertragspartner ist berechtigt, das ECC CLUB Logo während der Vertragsdauer ausschließlich als Hinweis auf seine Teilnahme am ECC CLUB zu werblichen Zwecken zu nutzen. Dieses wird ihm nach Anmeldung sowie im Mitgliederbereich in unterschiedlichen Formaten digital bereitgestellt.
Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, dass sein Unternehmenslogo vom ECC KÖLN im Rahmen der ECC CLUB Kommunikation, z. B. als Hinweis auf eine bestehende Mitgliedschaft, verwendet werden darf. Der Vertragspartner stellt sicher, dass er die entsprechenden Rechte innehat.

§ 8 Anpassung der Bestimmungen
8.1 Das IFH KÖLN hat das Recht, die ECC CLUB AGB an veränderte Umstände anzupassen. Bei einer Änderung werden die Interessen des Vertragspartners unter Berücksichtigung der Interessen des IFH KÖLN angemessen berücksichtigt.

8.2 Der Vertragspartner kann in diesem Fall das Angebot des IFH KÖLN (etwa bei einem Login im Mitgliederbereich siehe § 6) annehmen und die geänderten Bedingungen ausdrücklich akzeptieren. In diesem Fall erlangen die geänderten AGB zum angegebenen Zeitpunkt Geltung.

8.3. Der Vertragspartner wird auf die Änderung der AGB zum ECC CLUB in Textform (etwa per E-Mail) hingewiesen und es werden die geänderten Bedingungen in Textform spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten an den Vertragspartner übermittelt. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB zum ECC CLUB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Mitteilung, gilt die geänderte Vereinbarung als angenommen. Das IFH KÖLN wird den Vertragspartner in der Mitteilung, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser vierwöchigen Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

8.4 Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen, sind beide Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderungen zu kündigen. Sonstige Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.

§ 9 Schlussbestimmung
Sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der schriftlichen Form (auch Telefax oder E-Mail).

§ 10 Salvatorische Klausel
10.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit dem IFH KÖLN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.

10.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, unser Geschäftssitz vereinbart. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Stand 1. Januar 2020

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