Online-Auftritte kommen häufig nicht mehr ohne ihre Ableger auf eBay und Amazon aus. Bei einem Verkauf des Online-Shops gibt es dann die böse Überraschung: Der manchmal wertvollste Teil lässt sich nicht so einfach auf einen neuen Inhaber übertragen.
So ist die Übertragung von eBay-Konten auf Dritte nicht immer ohne weiteres möglich. Bei einem Verkauf kann alles vom Wohlwollen des Plattformriesen abhängen. eBay hat dahingehend eine klare Regelung getroffen: Nach den eBay-Bedingungen ist eine Übertragung des eBay-Kontos grundsätzlich nicht möglich. Bei der Übertragung des Amazon-Verkäufer-Kontos stellt sich die Rechtslage scheinbar inhaberfreundlicher dar. Hier ist die Übertragung des Verkäufer-Kontos grundsätzlich möglich – Amazon muss „nur“ in jedem Fall vorher zustimmen.
ECC CLUB Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker stellt zusammen mit Mitautorin Rechtsanwältin Eva-Maria Mayer von WIENKE & BECKER – KÖLN die Tücken im Kleindgedruckten der Online-Marktplätze vor.
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Nr. 118, April 2015






