Wo gehört die Widerrufsbelehrung im Check-out hin? Nach der Verbraucherrechterichtlinie ist dies bei den neuen Regeln nicht ganz klar.
ECC CLUB Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, analysiert für Sie ein aktuelles Urteil des OLG Köln, das mehr Klarheit bringen soll. Lesen Sie, ob Ihre Gestaltung abmahnfähig ist.
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Über den Autor

RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweis
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Nr. 121, Juli 2015






