Nachdem Italien ein Opt-Out für die Datennutzung im Rahmen des Direktmarketings gefordert hatte, gibt es jetzt in einem aktuellen Papier stattdessen fast noch weitgehendere Änderungen. Zum Entwurf der Europäischen Kommission für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung werden neue Regelungen für Zweckänderungen von Seiten der Regierungen vorgeschlagen (Art. 6 Abs. 4 DS-GVO-E), die den Entwurf der Kommission beziehungsweise des EU-Parlaments in weiten Teilen auf den Kopf stellen.
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Nr. 117, März 2015






