Der Wert eines Unternehmens bei einem Verkauf richtet sich neben dem Bestand an Gütern und Einrichtung in aller Regel nach dem nachhaltigen Umsatz und Gewinn. Der wiederum bestimmt sich meist über die Stammkundschaft und die Möglichkeit, diese zum nächsten Kauf zu bewegen. Dem Käufer die Kundendaten und Einwilligungen zu übertragen, ist aber oft datenschutzrechtlich sehr problematisch. Gerade erst gab es Bußgelder gegen den Verkäufer und den Käufer eines Unternehmens in fünfstelliger Höhe.
ECC CLUB Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, gibt einen Überblick und berichtet über teure Fallen bei fehlenden Auftragsdatenverarbeitungsverträgen.
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Nr. 123, September 2015






