Markeninhaber können bei Google ihre Marke praktisch blockieren lassen. Allgemeine Markenbeschwerde nennt sich das Instrument, zu dem der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt im Rahmen eines Urteils Stellung genommen hat.
Ist jedes Blockieren der Marke für Dritte rechtmäßig? Kann man dagegen als Wiederverkäufer vorgehen? ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, analysiert für Sie das aktuelle Urteil.
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Über den Autor

RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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Nr. 119, Mai 2015






