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Recht auf Reparatur

Anspruch, Umsetzung und Wirkung aus PErspektive der wichtigsten Akteure

Recht auf reparatur



Am 1. Juli 2024 trat die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ (Right to Repair, R2R) in Kraft. Ihr Ziel: die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten verlängern, Ressourcen schonen und Elektroschrott vermeiden. Hersteller werden verpflichtet, bestimmte Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu „angemessenen“ Preisen innerhalb eines „angemessenen“ Zeitraums instand zu setzen. Bis spätestens 31. Juli 2026 muss die Richtlinie in allen EU-Mitgliedsstaaten – auch in Deutschland – in nationales Recht überführt sein.

Die aktuelle Studie „Das Recht auf Reparatur: Anspruch, Umsetzung und Wirkung aus Perspektive der wichtigsten Akteure“ des Bundesverbands Technik des Einzelhandels (BVT) und des Versicherers WERTGARANTIE, durchgeführt vom IFH KÖLN, liefert erstmals fundierte Einblicke in die Erwartungen und Einschätzungen der verschiedenen Marktteilnehmer: Verbraucher:innen, Fachhändler, Hersteller und Ersatzteilwirtschaft
Deutlich wird: Die Chancen sind groß – aber die Herausforderungen ebenso.
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Verbraucher:innen oft nicht ausreichend informiert 

Die Studie offenbart ein Informationsdefizit bei Verbraucher:innen. Zwar ist die Bekanntheit der Richtlinie gegenüber dem Vorjahr gestiegen – von 38 auf 44 Prozent –, doch ein erheblicher Teil der Bevölkerung kennt die Details nicht. Besonders problematisch ist die Fehleinschätzung, dass es sich um ein kostenfreies Reparaturrecht handelt. 14 Prozent derjenigen, die glauben, mit der Richtlinie vertraut zu sein, gehen fälschlicherweise von einem kostenlosen Anspruch aus. Hier könnte gezielte Aufklärung helfen, um unrealistischen Erwartungen vorzubeugen.

Fachhandel und Hersteller sehen Chancen – aber auch Herausforderungen

58 Prozent der Fachhandelsunternehmen und 55 Prozent der Hersteller gehen davon aus, dass im Zuge des Rechts auf Reparatur das Reparaturvolumen allgemein steigt. Auch eine Steigerung des eigenen Reparaturvolumens wird erwartet (Fachhandel: 52 %, Hersteller: 56 %). Zudem sehen Fachhandel und Hersteller Chance für eine Stärkung der Kundenbindung, Möglichkeiten für Up- und Cross-Selling durch mehr Kontaktpunkte zum Kunden sowie Chancen für den Reparaturservice als neues Geschäftsmodell. 

Umsetzbarkeit eines höheren Reparaturvolumens

Trotz der guten Chancen äußern jedoch auch fast drei Viertel der befragten Fachhändler (74 %) und knapp die Hälfte der befragten Hersteller (40 %), mit den aktuell vorhandenen Ressourcen nicht oder nur teilweise auch ein größeres Reparaturvolumen umsetzen zu können 

Mögliche Preissteigerungen bei Reparaturen

Neben den Herausforderungen, die sich für Hersteller und Fachhandel ergeben, könnte sich das Recht auf Reparatur auch negativ für die Verbraucher:innen auswirken. 68 Prozent der Fachhandelsunternehmen und 63 Prozent der Hersteller gehen davon aus, dass im Zuge der Richtlinie die Kosten für Reparaturen steigen werden. Dies wird vor allem mit dem zusätzlichen personellen Aufwand für Serviceleistungen (Hersteller: 92 %, Fachhandel: 58 %), sowie Reparaturen (Hersteller: 67 %, Fachhandel: 58 %) begründet, aber auch mit den zusätzlichen Kosten, beispielsweise für Ersatzteile (Fachhandel: 68 %) und der Lagerung von diesen (Hersteller: 83 %).  

Kontakt

Dr. Ralf Deckers
Bereichsleiter Strategic Insights & Analytics und Mitglied der Geschäftsleitung IFH KÖLN.
E-Mail: r.deckers@ifhkoeln.de
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