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Die Studie offenbart ein Informationsdefizit bei Verbraucher:innen. Zwar ist die Bekanntheit der Richtlinie gegenüber dem Vorjahr gestiegen – von 38 auf 44 Prozent –, doch ein erheblicher Teil der Bevölkerung kennt die Details nicht. Besonders problematisch ist die Fehleinschätzung, dass es sich um ein kostenfreies Reparaturrecht handelt. 14 Prozent derjenigen, die glauben, mit der Richtlinie vertraut zu sein, gehen fälschlicherweise von einem kostenlosen Anspruch aus. Hier könnte gezielte Aufklärung helfen, um unrealistischen Erwartungen vorzubeugen.
58 Prozent der Fachhandelsunternehmen und 55 Prozent der Hersteller gehen davon aus, dass im Zuge des Rechts auf Reparatur das Reparaturvolumen allgemein steigt. Auch eine Steigerung des eigenen Reparaturvolumens wird erwartet (Fachhandel: 52 %, Hersteller: 56 %). Zudem sehen Fachhandel und Hersteller Chance für eine Stärkung der Kundenbindung, Möglichkeiten für Up- und Cross-Selling durch mehr Kontaktpunkte zum Kunden sowie Chancen für den Reparaturservice als neues Geschäftsmodell.
Trotz der guten Chancen äußern jedoch auch fast drei Viertel der befragten Fachhändler (74 %) und knapp die Hälfte der befragten Hersteller (40 %), mit den aktuell vorhandenen Ressourcen nicht oder nur teilweise auch ein größeres Reparaturvolumen umsetzen zu können.
Neben den Herausforderungen, die sich für Hersteller und Fachhandel ergeben, könnte sich das Recht auf Reparatur auch negativ für die Verbraucher:innen auswirken. 68 Prozent der Fachhandelsunternehmen und 63 Prozent der Hersteller gehen davon aus, dass im Zuge der Richtlinie die Kosten für Reparaturen steigen werden. Dies wird vor allem mit dem zusätzlichen personellen Aufwand für Serviceleistungen (Hersteller: 92 %, Fachhandel: 58 %), sowie Reparaturen (Hersteller: 67 %, Fachhandel: 58 %) begründet, aber auch mit den zusätzlichen Kosten, beispielsweise für Ersatzteile (Fachhandel: 68 %) und der Lagerung von diesen (Hersteller: 83 %).