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Recht auf Reparatur in Österreich

Ein Wirksamer Impuls für mehr Reparaturen? – Das neue Gesetz aus Sicht von Fachhandel und Verbraucher:innen

AKTUELLE STUDIEN

Das Recht auf Reparatur in Österreich



Am 1. Juli 2024 trat die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ (Right to Repair, R2R) in Kraft. Ihr Ziel: die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten verlängern, Ressourcen schonen und Elektroschrott vermeiden. Hersteller werden verpflichtet, bestimmte Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu „angemessenen“ Preisen innerhalb eines „angemessenen“ Zeitraums instand zu setzen. Bis spätestens 31. Juli 2026 muss die Richtlinie in allen EU-Mitgliedsstaaten – auch in Deutschland – in nationales Recht überführt sein.


Die Studie „Das Recht auf Reparatur in Österreich: Ein Wirksamer Impuls für mehr Reparaturen? – Das neue Gesetz aus Sicht von Fachhandel und Verbraucher:innen" liefert erstmals Einblicke in die Einstellung von Konsument:innen und Fachhandel zum Recht auf Reparatur in Österreich. Die Ergebnisse zeigen: Die Richtlinie bietet Chancen für neue Services und Geschäftsmöglichkeiten. Gleichzeitig wünschen sich viele Verbraucher:innen mehr Informationen. Für den Erfolg wird eine praxisnahe Umsetzung entscheidend sein. Lesen Sie hier die wichtigsten Ergebnisse.

Steigendes Reparaturvolumen erwartet

Mehr als zwei Drittel der Fachhändler erwarten, dass das allgemeine Reparaturvolumen infolge der neuen Richtlinie steigt. Jeder zweite Betrieb rechnet zudem mit einem Anstieg des eigenen Reparaturgeschäfts. Als wichtigste Treiber der wachsenden Nachfrage nennen rund 80 Prozent neue rechtliche Ansprüche der Verbraucher:innen sowie ein stärkeres Bewusstsein für Reparaturen. Darüber hinaus gehen 84 Prozent davon aus, dass die zunehmende Komplexität moderner Elektrogeräte künftig häufiger professionelle Reparaturen erforderlich macht und die bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen die Reparaturbereitschaft zusätzlich fördert.

Größte Herausforderungen für den Fachhandel

Die größte Herausforderung bei der Umsetzung der Richtlinie ist aus Sicht des Fachhandels die Auslegung des Begriffs „Angemessenheit“. Rund drei Viertel der Unternehmen sehen insbesondere bei Reparaturdauer, Reparaturkosten und Ersatzteilpreisen Klärungsbedarf. Zudem befürchten 56 Prozent, dass Verbraucher:innen das Recht auf Reparatur mit einer kostenlosen Leistungserbringung gleichsetzen könnten. Die Durchsetzung angemessener Reparaturpreise gegenüber Kund:innen zählt daher ebenfalls zu den zentralen Herausforderungen.

Umsetzbarkeit eines höheren Reparaturvolumens

Zwei Drittel der Fachhandelsunternehmen sehen sich bereits heute in der Lage, ein steigendes Reparaturvolumen mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen. Gleichzeitig zeigt sich bei einem Drittel der Betriebe noch Ausbaubedarf. Auf Verbraucherseite würden sich Reparaturwillige vor allem an professionelle Reparaturanbieter wenden: 48 Prozent bevorzugen den Fachhandel, weitere 30 Prozent den Kundendienst des Herstellers.

Verbraucher:innen oft nicht ausreichend informiert 

Die Studie zeigt weiterhin Informationsdefizite rund um das Recht auf Reparatur. Weniger als die Hälfte der Verbraucher:innen hat bislang von der Richtlinie gehört. Zwar ist das Wissen über konkrete Inhalte gestiegen – 40 Prozent der informierten Verbraucher:innen geben an, die Details zu kennen, gegenüber 26 Prozent im Jahr 2024. Doch auch im Fachhandel besteht noch Aufklärungsbedarf: Zwar kennt die Mehrheit der Unternehmen die Richtlinie, jedoch fühlt sich nur rund 61 Prozent der informierten Fachhändler mit den konkreten Inhalten vertraut.

Wenn Sie sich auch für die Ergebnisse der Studie zum "Recht auf Reparatur" in Deutschland interessieren, dann können Sie sich diese Studie hier herunterladen: Recht auf Reparatur Deutschland.

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Kontakt

Dr. Ralf Deckers
Bereichsleiter Strategic Insights & Analytics und Mitglied der Geschäftsleitung IFH KÖLN.
E-Mail: r.deckers@ifhkoeln.de
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