IfH: Kritik an Aussagen des Sachverständigenrates zum Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken
11.01.2010
Köln, 11. Januar 2010. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland kritisiert in seinem Jahresgutachten 2009/10 das Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken. Nach Ansicht der Sachverständigen würden Apothekenketten den Wettbewerb bei der Distribution von Arzneimitteln stimulieren und so zur Effizienzsteigerung beitragen. Das Institut für Handelsforschung (IfH) teilt diese Meinung nicht und bemängelt insbesondere die unzureichende Fundierung der Aussagen des Sachverständigenrates.
Sachverständigenrat unterstellt mangelnden Wettbewerb zwischen Apotheken
Der Sachverständigenrat geht in seinem Jahresgutachten davon aus, dass bei Apotheken kein nennenswerter Wettbewerb bestünde. Es mag zwar einzelne Gebiete geben, in denen nur eine Apotheke ansässig ist und von daher nur geringer Wettbewerb herrscht. Dass dort jedoch keine zweite Apotheke angesiedelt ist, kann auch Ausdruck von Wettbewerb sein. In aller Regel hat eine Marktanalyse dann ergeben, dass eine weitere Apotheke in dem entsprechenden Gebiet keine hinreichende Marktchance besäße. Deutlich intensiver ist der Wettbewerb in Gebieten, in denen sich mehrere Apotheken angesiedelt haben und auch Händler aus anderen Branchen rezeptfreie Gesundheitsprodukte anbieten. Überlebensfähig sind dort nur Apotheken, die eine aus Kundensicht attraktive Geschäftspolitik betreiben. Aufgrund ihrer personell-fachlichen Voraussetzungen und mit Blick auf die Abgrenzung zu preisaggressiven Anbietern von rezeptfreien Gesundheitsprodukten aus anderen Branchen positionieren sich Apotheken dabei im Regelfall eher qualitätsorientiert als über niedrige Preise. Nämlich als Fachgeschäft für Arzneimittel. Blendet der Sachverständigenrat diese Sachverhalte aus, offenbart er eine eingeschränkte Sicht von Wettbewerb.
Vom Telekommunikationsmarkt lernen?
Die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes würde nach Ansicht des Sachverständigenrates den Wettbewerb auf der Apothekenebene beleben und so zur Senkung der Arzneimittelausgaben beitragen. Als Beleg führen die Sachverständigen die Ergebnisse der Deregulierung des Marktes für Telekommunikation an. Nach Auffassung des IfH ist dies eine nicht hinreichende Begründung. So agieren die über 21.000 Apotheken in Deutschland auf einem polypolistischen Markt, auf dem viele Anbieter auf viele Nachfrager treffen, während der Markt für Telekommunikation vor seiner Deregulierung eine monopolistische Struktur aufwies. Folglich ist es wenig sinnvoll, die aus dem Übergang vom monopolistischen zum oligopolistischen Telekommunikationsmarkt hervorgehenden wettbewerblich begründeten Effizienzsteigerungen eins zu eins auf den polypolistischen - und damit den per Definition wettbewerbsintensiveren - Apothekenmarkt zu übertragen.
Marketing- und Kostensenkungsmaßnahmen versagen
Der Sachverständigenrat unterstellt, dass mehr Wettbewerb auf der Apothekenebene per se zu Effizienzsteigerungen bzw. zu niedrigeren Preisen führt. Dies setzt voraus, dass mehr Wettbewerb zu niedrigeren Kosten und/oder niedrigere Preise zu höheren Absatzmengen führen (können). Die für diese Zusammenhänge maßgebenden Mechanismen gelten für Apotheken und den Absatz von Arzneimitteln aber nur sehr eingeschränkt. So lassen sich die aus anderen Branchen bekannten Kostensenkungs- und Marketingkonzepte nicht uneingeschränkt auf den Apothekenmarkt übertragen. Grund hierfür sind vor allem die hohen Anforderungen beim Raum- und Personaleinsatz in der Apotheke sowie die Besonderheiten von Arzneimitteln und die starke Abhängigkeit der Marktnachfrage von externen Gegebenheiten. Beispielsweise treten Apotheken im Bereich der verschreibungsfähigen Arzneimittel aufgrund des Kontrahierungszwangs als Vollsortimenter auf; eine aus dem Discountbereich bekannte und kostensparende Begrenzung des Sortiments auf Schnelldreher scheidet also aus. Gleiches gilt für die Umsetzung des Selbstbedienungsprinzips und die Wahl der Geschäftsfläche. Auch in diesen beiden Bereichen ist die Handlungsautonomie des Apothekers stark eingeschränkt. Zudem lassen sich bei Arzneimitteln Umsätze im Regelfall nicht marketingpolitisch steuern. Vielmehr hängen diese stärker als in den meisten anderen Branchen vom Standort einer Apotheke und der dortigen Verschreiber-, Bevölkerungs- und Wettbewerbssituation ab.
Effizienzvorteile von Apothekenketten fraglich
Abgesehen von wettbewerblichen Aspekten wird oftmals unterstellt, dass Kettenapotheken generell Effizienzvorteile gegenüber einzelbetriebenen, inhabergeführten Apotheken aufweisen. Das IfH hat dies für die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bildung von Apothekenketten kaum zu Einsparungen führen würde. So lassen sich beispielsweise beim Personaleinsatz als bedeutendstem Kostentreiber in der Apotheke - anders als in vielen anderen Branchen - aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der hohen Beratungs- und Dienstleistungsintensität sowie des zumeist ungleich verteilten und schwerlich zu prognostizierenden Kundenaufkommens nur geringfügige Einsparpotenziale identifizieren. In besonderer Weise gilt dies im Hinblick auf den Einsatz pharmazeutischer Fachkräfte. Ob als Einzelbetrieb oder als Kettenapotheke: Die Apotheke würde ihre Funktion als pharmazeutisches Fachgeschäft in Frage stellen, wenn sie beim Personal sparen würde. Demnach sind Einsparungen im Bereich des pharmazeutischen Personals durch die Bildung von größeren Filialsystemen lediglich durch die Koordination von Ausfällen, Notdienst- sowie Urlaubszeiten und beim Filialleitergehalt denkbar. Auch bei den administrativen Back-Office-Vorgängen wäre kaum mit nennenswerten Einsparungen zu rechnen, da sich der Warenfluss in einer inhabergeführten Apotheke nicht signifikant von dem in einer Filialapotheke unterscheidet. Lediglich bei der Warenbeschaffung erscheinen größere Einsparungen möglich. Diese beschränken sich aber auf das nicht-verschreibungspflichtige Sortiment, auf das nur gut 20 % des Apothekenumsatzes entfallen. Weitere nennenswerte Einsparpotenziale sind in einer Kettenapotheke im Vergleich zu einer einzelbetriebenen, inhabergeführten Apotheke nicht zu erwarten.
Fazit des IfH
Das IfH schließt sich den Aussagen des Sachverständigenrates zum Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken im Jahresgutachten 2009/10 nicht an. Kritisch zu bewerten sind nach Ansicht des IfH vor allem eine augenscheinlich zu enge Definition der Sachverständigen von Wettbewerb sowie eine unzureichende Fundierung ihrer Schlussfolgerungen und Forderungen. Angaben zur Höhe der Einsparpotenziale fehlen gänzlich. Der bloße Verweis auf ein entsprechendes Gutachten zum Markt für Telekommunikation reicht an dieser Stelle nicht aus. Die Beweisführung über den Markt für Telekommunikation ist im gegenwärtigen Zustand nicht nachvollziehbar. Hier hätte der Sachverständigenrat die Aufgabe, deutlich zu machen, wie die im Telekommunikationsmarkt unbestritten erzielten Effizienzsteigerungen auf die Distribution von Arzneimitteln übertragen werden können.
-
-
Dr. Markus Preißner
m.preissner@ifhkoeln.de
0221-943607-41
>> Weitere Informationen zum Ansprechpartner
-
-
Dipl.-Kff. Sabrina Heckmann
s.heckmann@ifhkoeln.de
0221-943607-42
>> Weitere Informationen zum Ansprechpartner
